Orientierungsstufe – Pädagogisch begleiten
Die Lehrkräfte einer Klasse treffen in Klassenteamsitzungen Absprachen über ein gemeinsames erzieherisches Vorgehen, systematisches Einübung erlernter Methoden oder Fördermaßnahmen für Einzelne. Darüber hinaus gibt es in jedem Halbjahr eine pädagogische Dienstbesprechung zum Austausch über die Klasse sowie das Verhalten und die Leistungen einzelner Schülerinnen und Schüler. Besondere Herausforderungen meistern wir durch die enge Zusammenarbeit im Klassenteam gemeinsam mit Verbindungs-, Beratungs- und Präventionslehrkräften sowie außerschulischen Institutionen.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns wichtig. Durch eine offene, wertschätzende Kommunikation gelingt die „Erziehungspartnerschaft“ von Elternhaus und Schule. Unterstützt wird unser Zusammenwirken mit den Eltern durch die Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher und den Schulelternbeirat.
Im rheinland-pfälzischen Bildungssystem (Schulordnung §§14-19) bildet die Orientierungsstufe eine „pädagogische Einheit“ der Klassenstufen 5 und 6. Sie dient der intensiven Beobachtung des Kindes durch Eltern und Lehrkräfte. Wie es mit den neuen Lernanforderungen zurechtkommt, welches Lern- und Arbeitsverhalten es zeigt und wie es auf gezielte Unterstützung reagiert, gibt deutliche Hinweise darauf, ob die gymnasiale Schullaufbahn die passende oder ob eine andere weiterführende Schule die geeignetere ist.
Im Zeugnis am Ende der Klasse 5 wird von allen Lehrkräften des Kindes eine Schullaufbahnempfehlung ausgesprochen. Bei einer „Realschulempfehlung“ werden die Eltern eingehend beraten. Dabei liegt es in der Verantwortung der Eltern, der Empfehlung im Sinne des Kindes nachzukommen, denn diese Empfehlung ist nicht bindend: eine „Nichtversetzung“ gibt es von Klasse 5 nach 6 nicht.
Am Ende der 6. Klasse wird erneut eine Empfehlung ausgesprochen. Die Einschätzung der Lehrkräfte berücksichtigt dabei „das Lernverhalten und die Leistungen“ in der Entwicklung während der beiden Schuljahre. Sollte eine Empfehlung für die Realschule im Jahreszeugnis 5 im Jahreszeugnis 6 wiederholt ausgesprochen werden und das Klassenziel in Klasse 6 nicht erreicht werden, muss die Schülerin oder der Schüler das gymnasiale System verlassen. Wir streben durch rechtzeitige Beratung immer im Vorfeld an, im Einvernehmen mit den Eltern die Weichen für einen Wechsel zu stellen.